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Aktionstag Glücksspielsucht: Welche Baustellen gibt es im Jahr der Evaluierung des GlüStV?

Timm Schaffner Timm Schaffner

Am Mittwoch (30. September 2026) findet der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt. Das Motto lautet in diesem Jahr: „Suchtmittel Glücksspiel – massive Werbung, wenig Schutz!“

Laut Glücksspielatlas (dessen Methodik allerdings umstritten ist) leiden rund 1,3 Millionen Menschen unter einer Störung durch Glücksspiele, weitere drei Millionen spielen problematisch.

Im Jahr der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) gewinnt der Tag ein besonderes politisches Gewicht und hat schon im Vorfeld für Stimmen aus der Branche und Expertenkreisen gesorgt.

Die Werbung für Glücksspiel steht im Fokus

Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) fordert ein Ende von Sponsoring, Dachmarkenwerbung und anreizenden Online-Kampagnen sowie ein Verbot von Boni und Freiwetten als Werbemittel. Sie verweist darauf, dass für andere Suchtmittel längst weitreichende Werbebeschränkungen gelten, Glücksspielwerbung aber in vielen Bereichen erlaubt bleibt.

Als Indiz nennt sie den Werbedruck im WM-Monat: Im Juli 2026 wurden rund 543 Millionen Abfragen für Werbung, Boni und Rabatte gezählt.

Die Glücksspielwirtschaft setzt einen anderen Schwerpunkt. Der Bayerische Automaten-Verband (BAV) verlangt einen konsequenten Vollzug gegen den Schwarzmarkt und zugleich ein attraktiveres, zeitgemäßeres legales Angebot, damit Spieler u.a. nicht von legalen Online Spielotheken zur illegalen Konkurrenz abwandern.

Außerdem sollen unabhängige Zertifizierungen Qualitätsanforderungen überprüfbar machen. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) äußerte sich schon im Januar zur anstehenden Evaluierung, unter anderem zu Werbung und Sponsoring. Werbebeschränkungen kommen in der BAV-Mitteilung nicht vor.

Aufsicht gegen illegale Angebote muss sich verbessern

Die Glücksspielbehörde der Länder (GGL) berät ebenfalls über illegale Angebote. Anfang September tauschte sie sich mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein aus.

Illegales Glücksspiel sei zunehmend durch grenzüberschreitende, arbeitsteilige Strukturen geprägt, deshalb reiche der Blick auf einzelne Anbieter nicht aus. Zur Werbewirkung hatte die GGL bereits im Dezember 2023 eine Studie vergeben, die klären soll, wie Werbung zu legalen Angeboten führen kann, ohne gefährdete Menschen zu erreichen.

Inzwischen können beim virtuellen Automatenspiel seit dem 1. Juli 2026 testweise bis zu 5 Euro pro Runde gesetzt werden, zuvor lag die Grenze bei 1 Euro. Hier wird der Kernkonflikt der Evaluierung deutlich. Einerseits soll das legale Angebot Spieler binden, andererseits soll der Schutz gefährdeter Menschen Vorrang haben.

Wie sieht das Hilfsangebot vor Ort aus?

Am Aktionstag wollen Beratungsstellen Betroffene und Angehörige erreichen. In Bayern beteiligen sich beispielsweise 25 Einrichtungen, aber auch Niedersachsen ist stark vertreten.

In Delmenhorst stehen vor allem Kinder und Familien im Mittelpunkt, weil die Erkrankung das gesamte Umfeld betrifft. Allein in Niedersachsen haben Hochrechnungen zufolge weit mehr als 400.000 Menschen ein riskantes Spielverhalten oder eine glücksspielbezogene Störung.

Die Suchthilfe fordert strengere Werbegrenzen, die Branche mehr Vollzug und ein attraktiveres legales Angebot. Die GGL hatte sich im Dezember 2025 erstmals offiziell mit dem Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck, ausgetauscht.

Ob die Evaluierung des GlüStV zu dem Ergebnis kommt, dass die Werbung tatsächlich gesetzlich stärker beschränkt werden muss, ist nach heutigem Stand aber noch völlig offen.