Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli 2026 ein Urteil unter dem Aktenzeichen C-421/24 gefällt, das die Haftung großer Plattformbetreiber für Werbeinhalte neu justiert.
Im Kern geht es um die Frage, ob sich Google auf das Haftungsprivileg für Hosting-Anbieter berufen kann, wenn über YouTube illegale Glücksspielwerbung verbreitet wird.
Hohe Geldstrafen als Ausgangspunkt für Rechtsstreit
Der Ausgangspunkt des Streitfalls war eine Geldstrafe von 750.000 Euro, welche die italienische Kommunikationsbehörde AGCOM bereits 2022 gegen Google verhängt hatte.
Betroffen waren Videos des Content-Creators „Spike“ bzw. des Unternehmens TOP ADS LTD, die auf mehreren YouTube-Kanälen für Online-Glücksspiele warben, was ein Verstoß gegen das italienische Werbeverbot für Glücksspiele darstellt. Auch TOP ADS LTD selbst wurde mit 700.000 Euro sanktioniert.
Geschäftspartnerschaft als entscheidender Faktor
Google berief sich vor Gericht darauf, lediglich technischer Hosting-Anbieter zu sein und daher nicht für Nutzerinhalte haften zu müssen. Der EuGH sah das differenzierter: Die Haftungsbefreiung gelte nur, wenn ein Betreiber rein passiv, technisch und ohne Kenntnis der Inhalte agiere.
Da Google vor Abschluss einer kommerziellen Partnerschaft mit dem Kanalbetreiber das Kanalthema, meistgesehene Videos und Metadaten geprüft hatte, sei diese Neutralität nicht mehr gegeben. Wer sich derart informiere, verlasse laut den Richtern die reine Vermittlerrolle.
Das Urteil reiht sich in eine längere Auseinandersetzung um Googles Rolle bei Glücksspielwerbung ein. Bereits 2024 hatte der Konzern seine Werberichtlinien nach Abstimmung mit der deutschen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verschärft.
Seither dürfen nur noch legale Online Spielotheken und andere Anbieter mit GGL-Whitelisting über Google Ads werben. Offen blieb dabei allerdings der Bereich der Suchmaschinenoptimierung, über den illegale Anbieter weiterhin Sichtbarkeit erzielen.
Letztes Wort liegt bei einem italienischen Gericht
Endgültig entschieden ist der aktuelle Fall übrigens noch nicht. Ein italienisches Gericht muss nun klären, ob Google angesichts dieser Prüfung tatsächlich hätte wissen müssen, dass der Kanal überwiegend Glücksspiele bewarb.
Eine pauschale Haftung von YouTube für sämtliche Nutzerinhalte folgt aus dem Urteil ausdrücklich nicht. Entscheidend bleibt immer die konkrete Kenntnis im Einzelfall.


