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Showdown im September 2026: BGH klärt zwei Fälle rund um illegales Glücksspiel

Timm Schaffner Timm Schaffner

Am 17. September 2026 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) gleich zweimal zum Thema Online-Glücksspiel. Für Zehntausende Spieler, die bei nicht lizenzierten Anbietern Geld verloren haben, könnte der Tag zur entscheidenden Weichenstellung werden.

Flankiert wird der rechtliche Showdown von einem EuGH-Urteil, das bereits vorliegt. Experten sind sich sicher, dass der BGH ähnlich wie zuletzt der EuGH entscheiden dürfte. Für die in Deutschland legalen Online-Anbieter wäre es ebenfalls ein großer Erfolg.

Glücksspiel-Doppelschlag am Vormittag

Um 10:00 Uhr verhandelt der I. Zivilsenat das Verfahren I ZR 216/25, das eigens zum Leitentscheidungsverfahren nach § 552b ZPO bestimmt wurde. Ein Spieler fordert rund 10.092 Euro zurück, die er zwischen Dezember 2020 und September 2022 bei einem maltesischen Anbieter ohne deutsche Lizenz verlor.

Das Landgericht Heilbronn und Oberlandesgericht Stuttgart gaben ihm bereits recht. Es soll jetzt grundsätzlich geklärt, ob Spieler ihre Verluste generell zurückverlangen können. Es handelt sich also um eine Frage mit Bedeutung für zahlreiche ausgesetzte Parallelverfahren.

Um 11:00 Uhr folgt das Verfahren I ZR 78/25. Hier geht es nicht mehr um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Ein Spieler aus Bayern verlangt rund 32.383 Euro zurück, die er zwischen 2014 und 2021 verloren hat. Streitpunkt ist, wer beweisen muss, von wo aus tatsächlich gespielt wurde.

Das Oberlandesgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen, weil der Kläger den Spielort nicht belegen konnte.

Was die Verfahren vor dem EuGH damit zu tun haben

Der EuGH hat am 16.04.2026 in der Rechtssache C-440/23 geurteilt, dass das frühere deutsche Online-Casino-Verbot mit EU-Recht vereinbar war, die Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB unionsrechtlich unproblematisch ist und Rückforderungsklagen kein Rechtsmissbrauch sind. Dieses Urteil hat dem BGH erst den Weg frei gemacht, die zuvor ausgesetzten Verfahren wieder aufzugreifen.

Bei Casino-Verlusten ist die europarechtliche Kernfrage also bereits geklärt. Für Online-Sportwetten liegt dem EuGH ein separates Verfahren vor (C-530/24), zu dem der BGH bereits 2024 eine eigene Vorlagefrage gestellt hat. Bis zur Entscheidung dort bleiben entsprechende Verfahren weiterhin ausgesetzt.

Der BGH muss nun am 17. September vor allem die deutsche Rechtsanwendung im Detail festzurren. Da der BGH zahlreiche Parallelverfahren bis zur Erledigung des Leitentscheidungsverfahrens erneut aussetzen will, dürfte gerade der Ausgang von I ZR 216/25 richtungsweisend für tausende Betroffene werden.