Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. September 2026 über die Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspiel verhandelt. Ein Urteil liegt jedoch weiterhin nicht vor. Auch ein Verkündungstermin wurde bislang nicht genannt. Das Leitentscheidungsverfahren mit dem Aktenzeichen I ZR 216/25 bleibt damit vorerst offen.
Wir erklären in diesem Beitrag, was Spieler wissen sollten und welche weiteren anhängigen Urteile von der Branche mit Spannung erwartet werden.
Der Tipico-Fall im Detail
Im konkreten Fall verlangt ein Spieler von Tipico Games rund 10.000 Euro zurück, die er zwischen Ende 2020 und Herbst 2022 bei Online-Casinospielen verloren hat.
Tipico verfügte in diesem Zeitraum zwar über eine maltesische Glücksspiellizenz, jedoch zunächst nicht über die notwendige deutsche Erlaubnis. Diese wurde erst später überhaupt beantragbar. Heute gibt es diverse legale Online Spielotheken mit einer deutschen Lizenz. Auch Tipico zählt inzwischen dazu.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat der BGH ihn zum Leitentscheidungsverfahren erklärt. Das bedeutet, die Entscheidung dürfte damit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für zahlreiche ähnliche Klagen haben.
Wie lief die Verhandlung vor dem BGH ab?
Beobachter, die der Verhandlung in Karlsruhe beigewohnt haben, berichten von Signalen, die tendenziell für die Spielerseite sprechen könnten.
Diskutiert werden unter anderem die mögliche Unwirksamkeit der Spielverträge sowie die Frage, ob die damaligen glücksspielrechtlichen Vorschriften als sogenannte Schutzgesetze zugunsten der Spieler zu werten sind.
Besonders im Fokus steht zudem die Verjährungsfrage, denn bereicherungsrechtliche Ansprüche könnten in vielen Fällen bereits verjährt sein. Über § 852 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB könnten Betroffene aber möglicherweise auch bei älteren Verlusten noch Ansprüche geltend machen.
Die Anbieterseite widerspricht dieser Einschätzung. Tipico argumentiert, das frühere deutsche Verbot von Online-Glücksspiel sei europarechtlich nicht ausreichend abgesichert gewesen und beruft sich zusätzlich auf Vertrauensschutz, da man sich an behördliche Vorgaben gehalten habe.
Weitere Glücksspiel-Verfahren vor dem BGH und EuGH
Am selben Verhandlungstag befasste sich der BGH zudem mit dem Verfahren I ZR 78/25. Dabei geht es um die Frage, ob Rückforderungsansprüche voraussetzen, dass sich Spieler bei jedem einzelnen Einsatz tatsächlich in Deutschland aufgehalten haben.
Erste Hinweise deuten darauf hin, dass nicht allein der physische Aufenthaltsort entscheidend sein muss, sondern auch der gewöhnliche Aufenthalt sowie die Ausrichtung des gesamten Vertragsverhältnisses auf Deutschland eine Rolle spielen könnten.
Nicht zu verwechseln mit der Verhandlung von gestern ist das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren C-530/24 (Tipico), das sich mit Online-Sportwetten befasst.
Der Generalanwalt des EuGH vertrat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 die Auffassung, dass ein Anbieter ohne erforderliche nationale Konzession grundsätzlich zur Rückerstattung von Einsätzen verpflichtet werden kann.
Eine Ausnahme könnte jedoch in Betracht kommen, wenn ein unionsrechtswidriges Konzessionsverfahren vorlag und die Behörden zugleich zugesichert hatten, die Konzessionspflicht vorübergehend nicht durchzusetzen.
Auch dieses Verfahren ist weiterhin anhängig und dürfte die Diskussion um Europarecht und Vertrauensschutz zusätzlich beeinflussen.


