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Glücksspielverbände finanzieren auch 2024 Hotline für Spielsüchtige

Anna Quangelmann Anna Quangelmann

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat ihre Arbeit nunmehr seit einem Jahr vollständig aufgenommen. Seither sorgt die GGL in Deutschland bundesweit für einen einheitlich geregelten Umgang mit Glücksspielangeboten. Der Tatkraft der Behörde ist es nun auch zu verdanken, dass die Finanzierung der Hotline für Spielsucht im kommenden Jahr 2024 wieder durch die größten Glücksspielverbände Deutschlands gesichert sein wird.

© Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
© Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Funktion der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Eine der Hauptaufgaben der GGL besteht im Ausbau von Spielerschutz und präventiven Spielsuchtmaßnahmen. Eine Tendenz zur Spielsucht soll möglichst frühzeitig erkannt und bestenfalls sogar gänzlich verhindert werden.

Bei einer schon bestehenden Spielsuchtproblematik sollen sinnvolle Schutzmaßnahmen gefördert und bereitgestellt werden, die Betroffene und deren Angehörige dabei unterstützen, einen Weg aus der Spielsucht zu finden.

Schließlich wurde die Glücksspielbehörde hauptsächlich deshalb ins Leben gerufen, um die Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 durchzusetzen und deren Einhaltung fortlaufend zu überprüfen. Darunter fallen auch Aufgaben wie das Anstoßen zielführender Gespräche mit möglichen Kostenträgern, die der Klärung der Kostenübernahme für alle Arten von Spielsuchtpräventionsmaßnahmen dienen.

Der Vorstand der GGL, Benjamin Schwanke äußerte sich in einer Pressemitteilung zum Thema daher durchaus positiv über den Verhandlungsausgang: „Die kostenfreie Telefonberatung zur Glücksspielsucht ist ein wichtiges Angebot für Betroffene. Der Online-Glücksspielmarkt in Deutschland wächst und damit auch die Bedeutung der Präventionsarbeit. Insofern freuen wir uns sehr über die Bereitschaft der Industrie, durch die Finanzierung ihren Teil zur Präventionsarbeit beizutragen.“ (Quelle: glueksspiel-behoerde.de)

Die Aufgaben der Glücksspiel-Hotline

Die Hotline für Glücksspielsucht wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betrieben. Die BZgA ist in Deutschland für alle Themen rund um den Erhalt physischer sowie psychischer Gesundheit zuständig.

Die Glücksspiel-Hotline übernimmt dabei traditionell gleich mehrere Funktionen. Zum einen richtet sich das Angebot natürlich an alle Interessierten und Spieler. Zum anderen können sich Gefährdete und Betroffene an die kostenlose Hotline wenden, die entweder Gefahr laufen, eine Glücksspielsucht zu entwickeln oder bereits mit einer Spielsuchtproblematik zu kämpfen haben. All denjenigen soll das telefonische Angebot als erste Anlaufstelle im Umgang mit Glücksspielsucht dienen.

Selbstverständlich sind die Inhalte der Telefonate vertraulich und die Gespräche werden von geschultem Personal geführt. Die meist sozialpädagogischen Mitarbeiter der Telefonhotline sind wochentags von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 22 Uhr sowie freitags bis sonntags zwischen 10 und 18 Uhr erreichbar.

Die direkte Durchwahl zur Telefonberatung lautet: 0800 1 37 27 00.

Weitere Informationen für Interessierte und Betroffene finden sich außerdem auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter diesem Link.

An wen können sich Spielsüchtige sonst noch wenden?

Betroffene erhalten bei der Glücksspiel-Hotline nicht nur erste Informationen über Hilfsangebote für therapeutische Maßnahmen. Sie erfahren dort auch, wo Therapien stationär stattfinden. Oft finden sich gleichermaßen sowohl spezialisierte stationäre als auch ambulante Projekte am direkten Wohnort oder in der näheren Umgebung der Hilfesuchenden, sofern diese im Umkreis größerer Städte oder Gemeinden wohnhaft sind.

Bundesweit gibt es außerdem mehrere Anlaufstellen, die ihre Arbeit der Bekämpfung von Spielsucht widmen – und dies nicht erst seit der Teil-Legalisierung des deutschen Glücksspielmarktes. Beispielsweise finden im größten Klinikum der Hauptstadt, der Berliner Charité, regelmäßig Termine der „Arbeitsgruppe Spielsucht“ statt. (Quelle: charite.de)

Andere Angebote hingegen sind weniger medizinisch, sondern eher sozialpädagogisch geprägt. So bietet zum Beispiel der kirchliche Sozialverband der Caritas Hilfe bei Verhaltenssüchten wie Glücksspiel an. Selbstverständlich sind auch diese Servicestellen, die ebenfalls von telefonischer Beratung über reine Onlineberatungen bis hin zu klassischen Selbsthilfegruppen reichen, allesamt kostenlos und – falls gewünscht – vollkommen anonym zu nutzen.

Das sind die Kostenträger:

GlücksspielverbandKostenübernahme anteilig in %
Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB)33,¯3 
Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW)33,¯3 
Deutsche Sportwettenverband e.V. (DSWV)nicht bekannt
Deutsche Online Casinoverband e.V. (DOCV)nicht bekannt
Bundesverband Privater Spielbanken in Deutschland e.V. (BupriS)nicht bekannt
Bundesverband Privater Spielbanken in Deutschland e.V. (BupriS)nicht bekannt
Deutsche Lottoverband e.V. (DLV)nicht bekannt
(Quelle: glueksspiel-behoerde.de)

Verhandlungen finden jährlich statt

Die Finanzierung der Hotline wird jedes Jahr aufs Neue verhandelt. Auch im vergangenen Jahr hatten sich die größten deutschen Glücksspielverbände bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen. Dies verwundert insofern nicht, da Spielerschutzmaßnahmen einen festen Bestandteil des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 bilden und seitdem ebenfalls eine Voraussetzung für die Vergabe von Konzessionen zum Betreiben von Glücksspielen sind. Den Fortbestand einer entsprechenden Hotline zu sichern, liegt somit ebenso im Interesse der Verbände selbst. Ob die heimische Glücksspielindustrie wohl auch ohne das Druckmittel der offiziellen Lizenzen zu einer Kostenübernahme bereit gewesen wäre?

Ein frohes neues Jahr wünscht euch die News-Redaktion der GamesBasis!