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Bill No. 55 auf dem Prüfstand: Kippt der EuGH das umstrittene Glücksspielgesetz?

Timm Schaffner Timm Schaffner

Am 19. November 2026 verkündet der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung in der Rechtssache C-683/24. Im Mittelpunkt steht Maltas „Bill No. 55“, die 2023 als Artikel 56A ins maltesische Glücksspielgesetz eingefügt wurde.

Die Vorschrift weist Gerichte an, ausländische Urteile gegen maltesisch lizenzierte Anbieter weder anzuerkennen noch zu vollstrecken. Das gilt, wenn das Urteil auf der Rechtswidrigkeit des Angebots im Heimatstaat des Spielers beruht, das Angebot nach maltesischem Recht aber erlaubt war.

Für Spieler aus Deutschland und Österreich ist das ein Problem. Sie können Verluste aus nicht lizenzierten Online-Casinos zwar häufig vor heimischen Gerichten zurückfordern. Liegt das Vermögen des Anbieters aber auf Malta, kann ein erstrittenes Urteil ins Leere laufen.

Ein ungewöhnlicher Weg nach Luxemburg

Das Verfahren stammt nicht aus einem Spielerprozess. Das Handelsgericht Wien hat es im Streit um die Haftung einer Kanzlei, die ein Gutachten zur Bill No. 55 erstellt hatte, vorgelegt. Ein Prozessfinanzierer hatte im Vertrauen darauf weitere Klagen finanziert und verlangt nun Ersatz.

Genau das könnte dem Verfahren zum Verhängnis werden. Generalanwalt Nicholas Emiliou hält die Vorlage in seinen Schlussanträgen vom 23. April 2026 für unzulässig. Im Wiener Prozess komme es auf die Sorgfalt des Gutachtens an, nicht darauf, ob die Bill No. 55 tatsächlich gegen Unionsrecht verstößt.

Hilfsweise äußert sich der Generalanwalt dennoch zur Bill No. 55. Urteile aus einem Mitgliedstaat sollen in der EU grundsätzlich frei zirkulieren. Der sogenannte ordre public (d.h. der Vorbehalt der öffentlichen Ordnung), sei nur im Ausnahmefall anwendbar. Auch dürfe der Gesetzgeber ihn nicht pauschal für eine ganze Branche anordnen. Wirtschaftliche Interessen rechtfertigten ihn nicht, und eine maltesische Lizenz gelte nur in Malta.

Warum das auch Urteil auch für den deutschen Markt spannend wird

Die Entscheidung des EuGH betrifft nicht nur Spieler. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 dürfen Anbieter mit deutscher Lizenz virtuelle Automatenspiele unter strengen Auflagen. Dazu gehören ein Einsatzlimit pro Spin, ein monatliches Einzahlungslimit, die Anbindung an Sperrsysteme und eine Einsatzsteuer.

Unlizenzierte Anbieter aus Malta, die ohne diese Auflagen auf den deutschen Markt zielen, haben dadurch Wettbewerbsvorteile. Sie können höhere Einsätze und Limits bieten und sparen Steuern und Kosten. Sie tragen bislang aber auch das Risiko, verlorene Einsätze zurückzahlen zu müssen. Dieses Risiko gleicht den Vorteil teilweise aus. Weil die Bill No. 55 die Durchsetzung solcher Urteile erschwert, schwächt sie diesen Ausgleich. Das verzerrt den Wettbewerb zulasten der Anbieter, die sich an die deutschen Regeln halten.

Hinzu kommt das Ziel der Regulierung. Der deutsche Staat will Spieler in den legalen, kontrollierten Markt lenken. Wandern sie wegen fehlender Konsequenzen für Schwarzmarktanbieter ab, verfehlt das Regelwerk sein Ziel und der Spielerschutz leidet.