Der mehrjährigen Finanzrahme (MFR) der EU von 2028 bis 2034, der am Dienstag beschlossen wurde, sieht höhere Einnahmen aus digitalen Steuern vor. Neben einer generellen Digitalabgabe und einer Steuer auf Krypto-Transaktionen, möchte die EU auch eine explizite Abgabe auf Online-Glücksspiele einführen, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.
Allerdings scheint derzeit noch unklar, wie so eine Abgabe in der Praxis gestaltet werden könnte. Außerdem wäre für eine Umsetzung die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten der EU nötig. Aus der Branche gibt es indes schon heftige Kritik an dem geplanten Vorhaben.
Kritik von der European Gaming and Betting Association
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hält den Vorstoß der EU für nicht umsetzbar. Die völlig unterschiedlichen Gesetze auf nationaler Ebene sorgen dafür, dass eine einheitliche Abgabe kaum sinnvoll gestaltet werden könne.
Sollte es tatsächlich zur Einführung einer Glücksspiel-Abgabe kommen, würde dies insbesondere den ohnehin schon unter hoher Steuerbelastung stehenden legalen Sektor treffen. Müsste eine legale Online Spielothek neben der 5-Prozent-Abgabe in Deutschland auch noch eine EU-Steuer entrichten, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Höhe der Auszahlungsquote (RTP).
Unregulierte Anbieter ohne Lizenz könnten indirekt die Nutznießer der neuen Glücksspiel-Abgabe werden, weil sie bessere Auszahlungsquoten anbieten könnten, warnt Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA.
Gelten EU-Richtlinien oder nationale Gesetze im Glücksspiel?
Dass die EU künftig verstärkt am Online-Glücksspiel verdienen möchte, ist vor den jüngsten rechtlichen Entwicklungen bemerkenswert. Vor einigen Wochen hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass nationales Recht im Glücksspiel über europäischem Recht stünde.
Wenn es aber darum geht, neu Einnahmequellen zu erschließen, scheint die EU es zu begrüßen, länderübergreifende Abgaben zu beschließen. Mit Sicherheit müsste noch geprüft werden ob diese zweigleisige Einstellung zum Glücksspiel vor dem EuGH überhaupt Bestand hätte.
Ohnehin gilt: Die Einführung neuer EU-Abgaben setzt die Zustimmung sämtlicher 27 Mitgliedstaaten voraus. Sollte ein Mitglied, wie z.B. Malta, nicht damit einverstanden sein, dürfte die geplante Abgabe sowieso scheitern.


