Rubbellose sind in Deutschland ein Klassiker am Lotto-Kiosk um die Ecke. Doch auch im Internet können sie teilweise legal gekauft werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung Bayern hat am 25. August 2026 erstmals Online-Rubbellose auf den Markt gebracht. Es wird sie ausschließlich auf lotto-bayern.de und über die LOTTO Bayern App geben.
Vor diesem Hintergrund ist es spannend, auf die rechtliche Lage rund um virtuelle Rubellose zu schauen. Die Situation ist differenzierter, als man auf den ersten Blick denkt.
Wer darf in Deutschland überhaupt Glücksspiel online anbieten?
Durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist Online-Glücksspiel in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber eben nur mit einer entsprechenden Lizenz.
Legal sind unter anderem:
- Die staatlichen Landeslotteriegesellschaften (z. B. LOTTO Bayern, WestLotto, Lotto Hessen), die im Deutschen Lotto- und Totoblock organisiert sind
- Private Anbieter mit deutscher Lizenz für Online Spielotheken, Sportwetten oder Poker (erteilt durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, GGL)
Wer ohne diese Lizenzen Glücksspiel in Deutschland anbietet, handelt illegal, auch wenn die Website theoretisch von Deutschland aus erreichbar ist. Das betrifft u.a. viele ausländische Online-Casinos oder Prognosemärkte, die zwar existieren, aber keinen legalen Zugang für deutsche Spieler bieten dürften.
Was gilt jetzt genau für Rubbellose im Internet?
Physische Rubbellose kennt man vor allem aus dem stationären Verkauf an Lottoannahmestellen. Technisch wurde das Konzept längst ins Internet übertragen. Das bedeutet aber nicht, dass es dadurch automatisch legal wird.
Online gab es bislang vor allem zwei legale Wege:
- Online-Lose bei den Blockpartnern: Mehrere Landeslotteriegesellschaften bieten digitale Rubbellose auf ihren offiziellen Portalen bereits seit einiger Zeit an
- Zweitlotterien: Plattformen wie Lottoland verkaufen keine echten Lose, sondern vermitteln Wetten auf Lottoergebnisse. das ist ein rechtlich anderes Konstrukt und nicht dasselbe wie der Kauf eines echten Rubbelloses
Wichtig: Nur Angebote der staatlichen Lotteriegesellschaften oder lizenzierter Anbieter unterliegen den strengen deutschen Spielerschutzregeln wie Einzahlungslimits, Sperrdatei-Anbindung (OASIS) und Identitätsprüfung.
Diese Schutzmaßnahmen gelten bei Online-Rubbellosen:
- Der Erwerb und das Freirubbeln sind auf zehn Stück pro Stunde und 30 Stück pro Tag begrenzt-
- Der maximale Tageseinsatz pro Person liegt bei 300 Euro.
- In der digitalen Los-Box können maximal 30 gekaufte, aber noch nicht gespielte Lose gespeichert werden-
- Zusätzlich gilt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat nach § 6c Glücksspielstaatsvertrag 2021.
- Das System ist an die bundesweite Sperrdatei OASIS sowie an das LUGAS-System zur Verhinderung von Parallelspiel angeschlossen.
Fazit: Wer Rubbellose legal online kaufen möchte, sollte sich an die offiziellen Portale der jeweiligen Landeslotterien halten. Erkennbar sind sie an der staatlichen Trägerschaft und den vorgeschriebenen Schutzmechanismen.


