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Limit-Erhöhungen im Glücksspiel könnten GGL laut Anwalt vor Probleme stellen

Timm Schaffner Timm Schaffner

Das geltende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat in legalen Online Spielotheken, kann prinzipiell erhöht werden. Hierfür ist eine sogenannte SCHUFA-G-Auskunft erforderlich, die bescheinigen soll, dass sich die Person höhere Limits leisten kann.

Der auf Glücksspielrecht spezialisierte Anwalt Dr. Nik Sarafi hat gegenüber dem Newsportal ISA-Guide erklärt, dass viele Limit-Erhöhungen zweifelhaft seien. Ansprüche für Spieler, die viel Geld verlieren, könnten nicht nur gegenüber den Glücksspielanbietern, sondern auch gegenüber der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bestehen.

SCHUFA-G-Auskunft sorgt regelmäßig für Kritik

Das gesetzliche LUGAS-Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat kann nach § 6c GlüStV 2021 nur dann angehoben werden, wenn der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit „in geeigneter und überprüfbarer Weise“ nachweist.

In der Praxis greifen Anbieter hierfür nahezu ausschließlich auf die sogenannte qualifizierte SCHUFA-Abfrage Glücksspiel (SCHUFA-G) zurück. Dieses Verfahren misst jedoch lediglich die Bonität und Ausfallwahrscheinlichkeit einer Person – nicht aber ihr tatsächlich verfügbares Einkommen oder Vermögen.

Dr. Sarafi erklärt: Ein Spieler mit einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat kann problemlos einen einwandfreien SCHUFA-G-Score vorweisen und auf dieser Grundlage ein Limit von bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies würde den Schutzzweck des § 6c konterkarieren.

Auch der eigene Fachbeirat der GGL habe das Verfahren intern als „keinesfalls ausreichend“ eingestuft. Diese Beurteilung stammt bereits aus dem Januar 2024. Trotzdem ist operativ noch nicht viel passiert.

Ansprüche gegen die Anbieter oder auch gegen die GGL?

Zivilgerichte sprechen betroffenen Spielern bereits heute Rückforderungsansprüche gegen die Anbieter zu, wenn diese die LUGAS-Regel nicht korrekt umgesetzt haben. Allerdings dürfte strittig sein, ob die Limit-Erhöhungen auf Grundlage der SCHUFA-G-Auskunft zu beanstanden seien.

Das viel größere Problem liegt zudem in der Vollstreckung: Viele Anbieter sind maltesisch lizenziert und ein maltesisches Schutzgesetz aus dem Jahr 2023 (Bill No. 55) verhindert die Durchsetzung deutscher Urteile gegen diese Unternehmen faktisch.

Dr. Sarafi bringt deshalb mit der GGL einen zweiten Anspruchsgegner ins Spiel. Als deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts hafte sie nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG für Amtspflichtverletzungen.

Der Vorwurf könnte lauten, die Behörde habe die SCHUFA-G-Praxis nicht nur geduldet, sondern durch einen bis März 2025 geheim gehaltenen Vergleich aktiv abgesichert und sie anschließend öffentlich als „zugelassen“ deklariert, obwohl intern längst Zweifel an der Geeignetheit des Verfahrens bestanden.

Glücksspiel-Experten fordern schon lange eine Limit-Herabsetzung

Kritik am bestehenden Limit-System kommt auch aus der Wissenschaft. Der Glücksspielforscher Prof. Dr. Tobias Hayer von der Universität Bremen hat sich bereits vor längerer Zeit dafür ausgesprochen, das monatliche Einzahlungslimit auf maximal 300 Euro pro Monat abzusenken.

Hayer argumentiert, dass das aktuelle Limit von 1.000 Euro für suchtgefährdete Spieler schlicht zu hoch angesetzt sei, um einen wirksamen Schutz zu entfalten. Angesichts der aktuellen Debatte um die SCHUFA-G-Praxis und die daraus resultierenden Erhöhungen auf bis zu 10.000 Euro gewinnt diese Forderung zusätzlich an Gewicht.